Neue Chance für Bau einer Querungshilfe

Neue Chance für Bau einer Querungshilfe

Nachdem  die Vergabeentscheidung zum Bau einer Querungshilfe in der Albert-Kuntz-Straße zunächst nach kontroverser Diskussion sowohl vom Stadtrat am 27. August als auch vom Technischen Ausschuss am 11. September auf unbestimmte Zeit zurückgestellt wurde, will sich der Wurzener Stadtrat in seiner Sitzung am 29. Oktober noch einmal mit dem Thema befassen. Wie aus der Stadtverwaltung zu erfahren war, kommt die Beschlussvorlage erneut auf die Tagesordnung, nachdem es ein Gespräch zwischen Verwaltung und Ältestenrat gegeben hat. Dabei konnten bis dato noch unklare Fragen beantwortet werden, sodass die Fraktionen signalisiert hätten, darüber nun abschließend entscheiden zu können.

Vor allem für die älteren Wurzener wäre ein positives Votum für das Vorhaben wichtig: In der Albert-Kuntz-Straße befinden sich sowohl das Pflegeheim der AWO als auch das Gebäude der Volkssolidarität – beide werden zum großen Teil von Menschen aufgesucht, die auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind.

Deshalb steht seit Längerem die Forderung im Raum, die zur Straße gehörenden Fußwege, die in sehr schlechtem Zustand sind, auf Vordermann zu bringen. Gescheitert ist dieses Vorhaben bislang daran, dass der Freistaat Sachsen, dem die S19 gehört, hier einen grundhaften Ausbau plant, erst im Zuge dieser Baumaßnahme können auch die in der Verantwortung der Stadt Wurzen liegenden Fußwege saniert werden.

Beim zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) geht man allerdings entsprechend der geltenden Prioritätenlisten von einer Umsetzung dieser Pläne frühestens in zehn Jahren aus. Mit dem Bau der Querungshilfe soll nun wenigstens das gefahrlose Überqueren der stark befahrenen Straße erleichtert werden.

Die Baumaßnahme erfolgt auf der Grundlage einer Planungsvereinbarung, die die Stadt Wurzen mit dem LASuV abgeschlossen hat: Die Stadt übernimmt im Zuge dieser Vereinbarung sämtliche mit Planung und Bau verbundenen Leistungen,  der Freistaat trägt alle Kosten, die auf den grundhaften Ausbau der S19 im Bereich der Querungshilfe entfallen, laut Angebot der Firma Ezel ca. 62.000 Euro.

Von den knapp 37.000 Euro, die laut Angebot auf die Gehwegsanierung entfallen und die damit von der Stadt Wurzen zu tragen sind, werden 90% ebenfalls durch Fördergelder des Freistaates abgedeckt, der Eigenanteil der Stadt beträgt ca. 4.000 Euro. Diese Summe muss wahrscheinlich ohnehin aus dem Wurzener Stadtsäckel kommen, denn sollte der Vergabebeschluss abgelehnt werden, wäre es, wie die Verwaltung auf Anfrage mitgeteilt hat, sehr wahrscheinlich, dass die Stadt die Fördergelder für die bereits erbrachten Planungsleistungen und die Kosten der Ausschreibungen nicht oder nicht in Gänze erhält und damit auf Ausgaben von rund 4000 Euro sitzen bliebe.

Die Diskussion im Stadtrat ist öffentlich, die Sitzung findet am 29.10.2019 im Ratssaal des Stadthauses statt und beginnt um 18:00 Uhr. Tagesordnung und Sitzungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar.