Wasserturm-Umbau soll nächstes Jahr starten

Wasserturm-Umbau soll nächstes Jahr starten

Mit der Vergabe der Generalplanungsleistungen für die Sanierung und den Umbau des Wasserturms in ein Musikschulzentrum hat der Stadtrat in seiner Sondersitzung am 17. Dezember die Voraussetzungen für die planmäßige Umsetzung des wohl anspruchsvollsten aktuellen Wurzener Bauprojekts geschaffen.

Der Zuschlag ging an die Firma IGS Ingenieure GmbH & Co. KG aus Leipzig. Das Ingenieurbüro sei letztlich, wie die mit der Ausschreibung betraute Rechtsanwältin Frau Seyfarth erklärte, als einziger Bieter aus dem europaweiten Ausschreibungsverfahren hervorgegangen, habe aber im Bietergespräch seine Eignung eindrucksvoll nachgewiesen. Zu den Referenzen des Büros zählen z. B. die denkmalgerechte Sanierung des Magdeburger Rathauses, des Landgerichts Erfurt oder eines Schlosses aus dem 9. Jahrhundert in Jena. Zudem verfüge die Firma über eine Mitarbeiterin, die besonderes Interesse und Erfahrungen bei der denkmalgerechten Sanierung von Wassertürmen in ganz Deutschland habe.

Vergeben wurden zunächst nur die Generalplanungsleistungen gemäß §§ 34 ff. HOAI bis zur Leistungsphase 4, die übrigen Beauftragungen sollen sich abhängig von der Gewährung der Fördermittel bzw. Erteilung der Baugenehmigung u.a. anschließen.

Wie Michael Zerbs vom Fachbereich Service und Bauwesen bereits im September im Technischen Ausschuss vorgetragen hatte, soll die Umsetzung des Bauprojekts im nächsten Jahr mit den nötigen Abbrucharbeiten starten. Danach folgen die Umgestaltung der Außenanlagen der Pestalozzi-Oberschule sowie die Umbauten der angrenzenden August-Bebel-Straße und der Kreuzung August-Bebel-Straße/Martin-Luther-Straße. Mitte 2021 soll der dem Wasserturm benachbarte Aldi-Markt fertig sein, bis Ende 2021 dann der denkmalgerechte Um- und Ausbau des Wasserturms und des Gebäudes Clara-Zetkin-Platz 11 zur Musikschule abgeschlossen sein.

Nachdenkenswert erscheint, dass zum wiederholten Male eine Vergabeentscheidung im Wurzener Stadtrat zwar mehrheitlich, aber denkbar knapp ausfiel: 10 Ja-Stimmen standen 7 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gegenüber. Zuvor hatte es Fragen vor allem vonseiten der Bürger für Wurzen gegeben. So wollte Stadtrat Thomas Zittier u. a. wissen, ob und wann der Stadtrat den Beschluss zur Ausschreibung der Planungsleistung gefasst habe und warum es die Verwaltung mit der Vergabeentscheidung so eilig habe.

Oberbürgermeister Jörg Röglin erinnerte daran, dass über das Bauvorhaben Wasserturm mittlerweile sehr oft und lange gesprochen worden sei und der Stadtrat den Beschluss dafür bereits mit der Bestätigung des aktuellen Haushaltsplans gefasst habe. Michael Zerbs erklärte, dass die Vergabe der Planungsleistung genau der Zeitschiene entspricht, die bereits im September im Technischen Ausschuss vorgestellt worden war, um diese einzuhalten, müsse bis Frühjahr 2020 bereits die Baugenehmigung vorliegen.

Zu hinterfragen ist die Behauptung von Thomas Zittier, die Wurzener Ingenieurbüros hätten auf Anfrage mitgeteilt, nichts von der Ausschreibung gewusst zu haben. Dazu erklärte die Rechtsanwältin Frau Seyfarth noch einmal, dass aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme Wasserturm die Ausschreibung gem. §§ 73 ff. VgV europaweit in einem offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgen musste, jeder potenzielle Interessent bei eVergabe Zugriff auf die Vergabeunterlagen hatte, Ingenieurbüros, die solch anspruchsvolle Aufträge bewältigen könnten, sich dort auch regelmäßig informieren würden und es vom Vergaberecht her nicht zulässig sei, einzelne örtliche Bewerber zu bevorzugen.

Dass die Wurzener Ingenieurbüros vom Thema angeblich nichts gewusst haben sollen, ist jedoch schon deshalb erstaunlich, weil diese das sprichwörtliche Ohr eigentlich generell ganz nahe am Baugeschehen in der Stadt und im zuständigen Technischen Ausschuss haben: das Büro Kewitz beispielsweise in Gestalt des Inhabers Andreas Kewitz, der für die CDU im Stadtrat und im Technischen Ausschuss sitzt, das Büro Weidemüller in Gestalt des ehemaligen Inhabers Hartmut Krause, der als sachkundiger Einwohner den Technischen Ausschuss berät.

Kommentar von Sylke Mathiebe

Dass NFW und AfD offenbar immer wieder mal zukunftsträchtige Beschlussfassungen nicht mittragen, war zu erwarten und ist insofern auch nicht verwunderlich. Nicht nachvollziehbar ist jedoch das Abstimmungsverhalten einiger Stadträte der Bürger für Wurzen. Vor allem deshalb, weil, was den Stadträten auch bekannt sein sollte, Auftragsvergaben wettbewerbsrechtlich  streng geregelt sind und es zudem bei einer Vergabeentscheidung überhaupt nicht um das Bauvorhaben selbst geht, sondern schlicht um eine Bewertung des Vergabeverfahrens für den entsprechenden Auftrag.

Das heißt, die Ablehnung einer Vergabe kann sich nur gegen das evtl. nicht ordnungsgemäße Vergabeverfahren richten oder gegen den vorgeschlagenen Bieter. Wenn das Vergabeverfahren nachweislich ordnungsgemäß abgelaufen ist und keine begründeten Vorbehalte gegen den nach den Vergabekriterien besten Bieter vorgebracht werden können, ist die Stadt verpflichtet, diesem auch den Auftrag zu erteilen.

Stadträte, die eine solche Vergabeentscheidung nicht mittragen, sollten sich bewusst sein, dass sie damit letztlich die Vertrauenswürdigkeit der Stadt bei potenziellen Bietern untergraben, die Arbeit der Verwaltung erschweren und dem Ansehen sowohl der Stadt als auch der betroffenen Bieter schaden. Darüber hinaus drohen im Falle der Nichtvergabe eines ordnungsgemäß ausgeschriebenen Auftrags Schadenersatzforderungen seitens der Bieter, die das Ausschreibungsverfahren gewonnen haben, da diese Verfahrenskosten und entgangenen Gewinn geltend machen können.