Regionalverband droht Gartenpächtern mit Räumung

Regionalverband droht Gartenpächtern mit Räumung

Wieder einmal hat Frank Lichtenberger, Präsident des Regionalverbandes „Muldental der Kleingärtner e.V., einen Rechtsstreit verloren, diesmal in zweiter Instanz gegen den Kleingartenverein „Muldenaue“. Damit ist auch hier ein jahrelanges Ringen um die vom Regionalverband geforderte Herausgabe und Beräumung von Gartenparzellen, Rückbau von Baulichkeiten und Beseitigung von Anpflanzungen im Sinne der Kleingärtner und des Weiterbestandes des Vereins entschieden worden.

Insbesondere ist nun klar, dass, wie schon zuvor in der Gerichtsentscheidung zugunsten des KGV „Am Doktorteich“ (siehe Landgerichtsurteil stärkt Unabhängigkeit der Kleingartenvereine) trotz des Ausschlusses des Vereins aus dem Regionalverband der Pachtvertrag zwischen beiden weiterhin gültig und der Verein weiterhin voll handlungsfähig bleibt. Die Kosten, die der Regionalverband zu tragen hat, belaufen sich auf mindestens einen hohen vierstelligen Betrag.

Ruhe kehrt deshalb jedoch auch weiterhin nicht in den Wurzener Gartenparzellen ein. Kürzlich hat ungeachtet der beiden Gerichtsentscheidungen nun auch der Vorstand des KGV „Am Windmühlenweg“ eine Kündigung der Verwaltungsvollmacht erhalten – will Herr Lichtenberger diese Kündigung durchsetzen, müsste er erneut mit den gleichen Argumenten vor Gericht gehen.

Damit nicht genug, sollen die Streitigkeiten, geht es nach Frank Lichtenberger, nunmehr direkt auf dem Rücken der kleinen Gartenpächter ausgetragen werden: Bereits kurz vor Weihnachten und nun wieder am vergangenen Wochenende erhielten zahlreiche Gartenpächter der Kleingartenvereine „Muldenaue“, „Am Windmühlenweg“ und „Am Doktorteich“ ein von Regionalverbandspräsident Lichtenberger und Vizepräsidentin Nicole Hering unterzeichnetes Schreiben.

Darin behaupten diese, die zwischen den Pächtern und ihren Gartenvereinen geschlossenen Pachtverträge seien unwirksam und würden vom Regionalverband nicht genehmigt, die Gärten seien umgehend zu räumen. Im Einzelnen heißt es:

Zudem wird suggeriert, dass es Wurzener Stadträte gebe, die die Pächter bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegen ihre Vereinsvorstände, die durch die Beräumung und Rückgabe der Parzellen entstünden, unterstützen würden. Die Namen dieser Stadträte werden leider nicht genannt und zu dem angeblich für den 20. Februar anberaumten Termin, der wegen Corona nicht hätte stattfinden können, hat keiner der betroffenen Pächter eine Einladung bekommen.

Rechtsanwalt Patric Blum, der die Gartenvereine in den Rechtsstreitigkeiten vertritt, bezeichnete das Schreiben als „heftig“ , rät den Pächtern aber trotzdem, sich davon nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Die einzelnen Pächter hätten sich, solange sie sich in Bezug auf ihre gärtnerische Tätigkeit ans Kleingartengesetz hielten und pünktlich ihre Pacht bezahlten, nichts zuschulden kommen lassen und mit den Streitigkeiten zwischen Regionalverband und Vereinsvorständen nichts zu tun. Zudem lasse schon die Tatsache, dass das mit dem 22.02.2021 datierte Schreiben die vollständige Räumung und Übergabe der gesamten Kleingartenanlage bereits bis zum 26.02.2021 verlangt, an der Ernsthaftigkeit der Forderungen zweifeln.

Anwalt Blum will nun noch einmal versuchen, mit Frank Lichtenberger eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, erscheint vielen nach den bisherigen Erfahrungen fraglich, zumal in der Vergangenheit Gesprächsangebote vonseiten des Regionalverbandspräsidenten stets abgelehnt wurden. Vielmehr haben die meisten Beteiligten das Gefühl, dass es diesem eher darum geht, immer neuen Unfrieden zu stiften und gezielt die Gartenpächter zu verunsichern und gegen ihre Vereinsvorstände aufzubringen.

Die Hoffnungen ruhen eher darauf, dass die Stadt Wurzen als Eigentümerin der Pachtflächen sich entschließt, die Zusammenarbeit mit dem Regionalverband zu beenden, indem sie den Generalpachtvertrag für ihre Flächen kündigt und mit den Kleingartenvereinen eigene Verträge schließt. Nicht umsonst hatte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht in Dresden bereits in der Verhandlung im Juni letzten Jahres (siehe Regionalverband gewinnt Rechtsstreit- Lichtenberger verliert Ansehen) deutlich gemacht, dass das streitbare Gebaren von Herrn Lichtenberger nicht im Sinne des Kleingartengesetzes ist und, sollten zukünftig wieder ausreichende Kündigungsgründe vorliegen, eine Kündigung des Gesamtvertrages eine aussichtsreiche Option für die Stadt wäre, um die Streitigkeiten endgültig beizulegen.