In den Grünanlagen der Stadt Wurzen ist das Radfahren offiziell verboten – so steht es auf den entsprechenden Schildern. Doch im Alltag hält sich kaum jemand daran – auch deshalb, weil für viele Radfahrer die Wege durch die Parks eine wichtige und sichere Verkehrsverbindung darstellen – abseits vom Autoverkehr, mit ausreichend Platz für alle.
Eine Bürgeranfrage von Renee Lorenz an die Stadtverwaltung vom 10. Juli 2025, in der eine Überprüfung des generellen Radfahrverbots angeregt wird, blieb jedoch bisher ohne Ergebnis.
Dabei zeigt die aktuelle Situation, dass die geltende Regelung weitgehend ignoriert wird – und kaum kontrolliert. Laut Stadtverwaltung finden Kontrollen des Ordnungsamts nur in Begleitung der Polizei statt, was selten geschieht. Und selbst wenn kontrolliert wird, bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung. Die Polizei wiederum bestätigt, dass es in den vergangenen zwei Jahren keine gemeldeten Unfälle mit Radfahrern in den Parks gegeben hat.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein pauschales Radfahrverbot in den Grünanlagen noch zeitgemäß ist. Andere Städte machen es vor: So hat etwa Dortmund am 26.09.2024 ein neues Konzept zur Regelung des Fahrradverkehrs in städtischen Park- und Grünanlagen beschlossen. Dort ersetzt eine klare Beschilderung gemäß § 240 StVO – „gemeinsamer Geh- und Radweg“ – das bisherige generelle Verbot und ermöglicht so die sichere und rücksichtsvolle Nutzung durch alle.
Auch in Wurzen könnte ein solcher Ansatz den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten besser entsprechen – und einen Beitrag zur Verkehrsentlastung leisten. Eine offene Debatte darüber wäre ein sinnvoller nächster Schritt.
Autor: Tobias Müller
Quellen: Ratsinformationssystem Dortmund, Protokoll Stadtratssitzung vom 26.09.2024, TOP 3.22