Betriebsführungsgesellschaft soll Erhalt der Freibäder sichern

Betriebsführungsgesellschaft soll Erhalt der Freibäder sichern

Nicht nur die enormen Betriebskosten sind es, die für den Erhalt der Freibäder im Wurzener Land entscheidend sein werden. Immer mehr wird, wie das Beispiel des Burkartshainer Freibads zeigt, auch das Finden von geeignetem Personal zum Problem – und, wenn man es denn gefunden hat, die langfristige Bindung der Mitarbeiter, die im Freibad selbst ja nur einige Monate im Jahr beschäftigt werden können.

Wesentlich einfacher ist so etwas in größeren Strukturen, das ist zumindest laut Oberbürgermeister Jörg Röglin die Intention, die hinter der geplanten Gründung einer Gesellschaft für die Betriebsführung von Anlagen im Bereich der Straßenbeleuchtung, der Bäder und der Abwasserentsorgung steht. Grundlage dafür ist die kürzlich vom Wurzener Stadtrat beschlossene Übertragung der entsprechenden Leistungen an die Wurzener Land-Werke GmbH. Geplant ist, gemeinsam mit einem privaten Partner (OEWA Wasser und Abwasser GmbH), die Gründung einer Betriebsführungsgesellschaft, an der beide Partner zu je 50 % beteiligt sind.

Durch die zentrale Bündelung der Leistungen für alle Kommunen des Wurzener Landes erhofft man sich, wie es im Beschlussvorschlag heißt, „nachhaltige Synergieeffekte sowie positive Qualitäts- und Kosteneffekte“. So können beispielsweise durch den Mix der unterschiedlichen Aufgabenfelder Mitarbeiter, die sonst nur saisonal eingesetzt würden, ganzjährig beschäftigt, flexibler eingesetzt und mit attraktiveren Verträgen langfristig gebunden werden. Zudem kann die gemeinsame Erbringung von Leistungen für alle vier Kommunen sicherlich effizienter gestaltet werden, als es für die einzelnen Gemeinden möglich ist.

Wichtiges Detail: Bäder, Straßenlaternen und Abwasserkanäle bleiben weiterhin in der Hand der Kommunen. Gleiches gilt für Gebührenhoheit und Investitionsentscheidungen. Lediglich die Betriebsführung, also zum Beispiel die Materialbeschaffung oder eben das Personalwesen werden an die Betriebsgesellschaft übertragen. Und nicht zuletzt ist es damit auch möglich, Verluste aus dem einen Tätigkeitsfeld mit eventuellen Gewinnen aus einem anderen Bereich auszugleichen.