Parken für Anwohner könnte teuer werden

Parken für Anwohner könnte teuer werden

Vor rund zwei Wochen hatte die Stadtverwaltung Anwohner verschiedener Straßen aufgefordert, ihren Bedarf an einem Anwohnerparkplatz anzumelden. Damit reagierte die Verwaltung auf die Bedenken vieler Wurzener, die in der Diskussion um das neue Parkkonzept befürchteten, künftig keinen bezahlbaren Platz mehr fürs Auto zu finden. Allerdings scheinen diese Sorgen nicht Schlaf raubend gewesen zu sein.

Zu diesem Schluss kommt zumindest Manfred Bresk von der unteren Verkehrsbehörde der Stadt .”Wir hatten im Aufruf erklärt,  dass wir durch die Anträge den Bedarf an Anwohnerparkplätzen erfassen. Diese Zahlen sollten dann die Basis für den Vorschlag an den Stadtrat sein, in den betroffenen Straßen Parkplätze einzurichten, auf denen Anwohner bevorzugt parken können.“

Neben den bereits vorhandenen Bewohnerparkplätzen im Badergraben, der Färbergasse, der Dresdener Straße und im Stadtgraben sollen nach dem neuen Konzept weitere Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden, nämlich im Crostigall, in der Domgasse, Dresdener Straße (zwischen Bahnhofstraße und Beethovenstraße), Franz-Mehring-Straße, Kannengießergasse, August-Bebel-Straße, Kantstraße, Karl-Liebknecht-Straße und Rudolf-Breitscheid-Straße.

Nach den bisher in der Verwaltung vorliegenden Zahlen scheint der tatsächliche Bedarf an derartigen kostenfreien Anwohnerparkplätzen jedoch nur sehr gering zu sein. Sollte das so bleiben, wird wohl im neuen Parkplatzkonzept auf die Einrichtung solcher Flächen für Bewohner verzichtet werden. Diese hätten dann keinen Vorzug mehr und müssten sich unter Umständen auch den neuen Kurzpark- oder Gebührenregelungen fügen, wie jeder andere auch.

“Bis zum 4.Oktober ist noch Zeit, sich zu melden”, fordert Manfred Bresk daher nochmals auf. Für die Bedarfsermittlung sollten interessierte Anwohner zeitnah einen Antrag auf einen Bewohnerparkplatz stellen. Der Antrag muss einige wichtige Angaben enthalten. So muss der Anwohner nachweisen, dass er mit Haupt- oder Nebenwohnung im Einzugsbereich gemeldet ist. Weiterhin ist nachzuweisen, dass er Halter des Fahrzeuges ist oder es dauerhaft nutzt. Zudem ist eine verbindliche Aussage erforderlich, dass keine Garage bzw. kein Stellplatz  – im Eigentum oder angemietet – zur Verfügung steht.

Als Termin für die Anträge zur Bedarfsermittlung nennt Bresk den 4. Oktober 2018. Bis dahin sollten alle Anträge bei der Verkehrsbehörde der Stadt Wurzen eingegangen sein. Danach müssen Ausschüsse und Stadtrat noch zustimmen, bestimmte Bereiche in den genannten Straßen als Bewohnerparkplätze auszuweisen. Das Antragsformular findet man am Ende dieses Beitrags, es kann auch auf der Homepage der Stadt unter www.wurzen.de heruntergeladen werden. Der Ausweis wird jeweils für ein Jahr erstellt, die Bearbeitungsgebühren betragen 15 Euro pro Jahr.

Quelle: Pressemeldung Stadtverwaltung Wurzen

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