Gartenvereine wünschen sich friedliches Miteinander

Gartenvereine wünschen sich friedliches Miteinander

Aufatmen bei vielen Kleingärtnern in Wurzen, vor allem bei den Vorständen der drei aus dem Regionalverband ausgeschlossenen Gartenvereine „Am Windmühlenweg“, „Am Doktorteich“ und „Muldenaue“, denn auch die 2. Instanz im Rechtsstreit des Regionalverbandes “Muldental” der Kleingärtner e. V. gegen den KGV „Muldenaue” am Landgericht Leipzig ging zu Gunsten des KGV aus – wie auch schon 2016 am Amtsgericht Grimma.

Somit hat, wie die Vereinsvorstände mitteilen, der Zwischenpachtvertrag zwischen dem Verband und dem KGV „Muldenaue” weiter Bestand, wie auch beim KGV „Am Doktorteich”, der ebenfalls in beiden Instanzen den Rechtsstreit mit dem RV gewann.

Im vorliegenden Urteil wurde die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 09.12.2016 bestätigt und die Klage des Verbandes in allen Punkten abgewiesen. Im 19 Seiten umfassenden Urteil wurden die Gründe der Klageabweisung ausführlich beschrieben und alle bis vor Kurzem ausgesprochenen Kündigungen des Regionalverbandes gegen den KGV „Muldenaue” für unwirksam erklärt.

Trotzdem, so die einhellige Meinung der drei Vereinsvorstände, müsse eine Lösung für die Zukunft her. Deshalb habe Anwalt Patric Blum als deren Rechtsvertreter umgehend den Regionalverband um einen Termin zur Absprache der weiteren Vorgehensweise gebeten, denn es sei wichtig, so kurz vor der neuen Gartensaison eine abschließende Klärung zu erreichen und auf eine vernünftige Arbeitsweise und Umgangsform miteinander zu setzen.

Neue und interessierte Gartenfreunde, die eine Parzelle übernehmen wollen, benötigen einen ordnungsgemäßen Pachtvertrag, den sie ausschließlich vom KGV erhalten. Wünschenswert wäre auch eine Einigung in Bezug auf den KGV „Am Windmühlenweg”, denn auch diesem gegenüber hat der Regionalverband zahlreiche Kündigungen des Pachtvertrages ausgesprochen.

Sollte der Verband auch hier ein gerichtliches Verfahren anstreben, lässt sich ein weiteres Scheitern erahnen. Denn die vermeintlichen Kündigungsgründe hielten schon bei den anderen beiden Vereinen einer gerichtlichen Prüfung nicht stand. Die durch ein weiteres, sinnloses Verfahren verlorene Zeit sollte der Verband allen Beteiligten ersparen – sich selbst obendrein noch die erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten.

Auch für die verunsicherten Gartenfreunde, die von einem der drei betroffenen Vereine einen Pachtvertrag in der Zeit des schwebenden Gerichtsverfahrens der Stadt Wurzen gegen den RV Muldental 2017 – 2020 erhalten haben, müsse nun schnellstens eine Lösung her. Diesen Gartenfreunden wurde in einem noch kurz vor dem Urteilsspruch versendeten Anschreiben des Regionalverbandes mitgeteilt, dass sie keinen gültigen Pachtvertrag hätten und umgehend ihre Parzellen beräumen sollen.

Diese Schreiben, so die Vereinsvorstände “entbehren jedweder Grundlage. Eine Erklärung für dieses Verhalten des Verbandes, das jedenfalls nicht im Sinne des Kleingartengesetzes und schon gar nicht im Sinne der Gemeinnützigkeit ist, kann wohl nur der Verband selbst liefern.”

Das Urteil des Landgerichts Leipzig und weitergehende Informationen sind online unter https://leipzig-kleingarten.de/pages/posts/regionalverband-muldental—ende-in-sicht-35.php abrufbar.

Quelle: Pressemeldung KGV „Muldenaue“

Foto v.l.: Steffen Göttlinger (KGV Muldenaue), Steffen Lange (KGV Windmühlenweg) Rüdiger Weiß (KGV Am Doktorteich), Patric Blum