„Gewerbetreibende sollen die Chance haben, ihre liquiden Mittel nicht für Steuern, sondern für den Erhalt ihrer Unternehmen auszugeben.“ – begründete Oberbürgermeister Jörg Röglin in der gestrigen Stadtratssitzung den Vorschlag der Verwaltung, die aktuell fälligen Gewerbesteuervorauszahlungen zu verschieben.
Der Vorschlag bezog sich zunächst auf Gewerbesteuervorauszahlungen mit Fälligkeitsdatum 15.05.20 und Jahresendabrechnungen für vergangene Jahre, die in dem Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 fällig werden.
Auf Vorschlag von Stadtrat Heinz Richerdt (SPD) wurde dieser Zeitraum mit Blick auf die aktuell noch nicht absehbare Verbesserung der durch die Corona-Krise bedingten Situation der Unternehmen bis auf den 31.08.2020 erweitert.
Welche Auswirkungen die derzeitige Krise auf den Stadthaushalt haben wird, ist laut Oberbürgermeister auch davon abhängig, wie Bund und Freistaat Sachsen mit den Problemen der Kommunen umgehen, was vor allem die Schlüsselzuweisungen betrifft, die sich an den Einnahmen der vergangenen „guten“ Jahre orientieren. Zu rechnen ist zudem mit einem generellen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen, inwieweit auch Umsatzsteuer und Einkommenssteuer betroffen sind, sei noch unbekannt. Insgesamt geht die Verwaltung von rund 1,4 Millionen Euro weniger an Steuereinnahmen aus.
Ein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, sei dies allerdings nicht, so Jörg Röglin. Die Stadt habe in den letzten Jahren gut gewirtschaftet und verfüge über ein Polster von rund 10 Millionen Euro an liquiden Mitteln und auch die schwierigen Jahre 2008 und 2013 habe man gemeinsam gut bewältigen können.
Laut einstimmig gefasstem Ratsbeschluss erfolgt eine generelle Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen ohne Einzelfallprüfung, somit entfällt die Vermögensnachweispflicht. Der Antrag ist an das zuständige Fachamt zu stellen. Im Moment liegen der Verwaltung 14 Stundungsanträge im Wert von 120.000 Euro vor.