August-Bebel-Straße 17 wird zum Zankapfel

August-Bebel-Straße 17 wird zum Zankapfel

Seit über einem Jahr besteht nun schon die Sperrung der August-Bebel-Straße im Kreuzungsbereich zur Schillerstraße – sehr zum Ärger vieler Wurzener. Grund ist der baufällige Zustand des Hauses August-Bebel-Straße 17. Wie es aus der Stadtverwaltung heißt, sei es dort am 14.06.2019 zu einem Feuerwehreinsatz gekommen, weil die Decken in dem leer stehenden Haus durchgebrochen waren. Der vom zuständigen Bauordnungsamt beim Landkreis Leipzig beauftragte Statiker habe das Haus für einsturzgefährdet erklärt, sodass vor Ort noch festgelegt wurde, dass der (Teil)Abriss des Gebäudes erforderlich sei. Daraufhin sei der Kreuzungsbereich abgesperrt und der Busverkehr seither umgeleitet worden.

Bis dato ist sonst nichts passiert, was laut Stadtverwaltung vor allem daran liegt, dass seitens des Bauaufsichtsamtes beim Landkreis trotz immer wieder getätigter Anfragen keine Auskünfte zum weiteren Vorgehen zu erhalten waren, ja nicht einmal ein verantwortlicher Ansprechpartner genannt wurde. Nun scheint jedoch Bewegung in die Sache zu kommen:

Wie Landratsamts-Pressesprecherin Brigitte Laux auf Anfrage mitteilt, habe man parallel zur Notsicherung zunächst versucht, den Eigentümer des Gebäudes zu ermitteln. Dieser sei verantwortlich und müsse die Gelegenheit bekommen, hier zu handeln. Der Landkreis dürfe nur dann in fremdes Eigentum eingreifen, wenn der Eigentümer untätig bleibt und Schlimmeres verhindert werden soll.

Mittlerweile stehe aber fest, dass Haus und Grundstück als herrenlos einzustufen sind und als dauerhafte Lösung nur ein Abriss infrage komme. Grundsätzlich sei bei herrenlosen Häusern die Stadt als allgemeine Polizeibehörde für die Gefahrenabwehr in ihrem Gemeindegebiet verantwortlich und müsse bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geeignete Maßnahmen treffen. Mit in der Pflicht sei aber auch das Bauaufsichtsamt, zumindest dann, wenn es um die Beseitigung des Gebäudes gehe. Man habe daher nun die Stadt Wurzen eingebunden, um ein gemeinsames Vorgehen zu erreichen. Im Gegensatz zum Landkreis hätten die Kommunen die Möglichkeit, über das Rückbau- und Entsiegelungsgebot solche Grundstücke zu erwerben und positiv für ihre Entwicklung zu nutzen.

Dieser Möglichkeit steht der Wurzener Oberbürgermeister jedoch eher skeptisch gegenüber. „Wir haben über die Möglichkeit des Erwerbs des Grundstückes durch die Stadt Wurzen gesprochen, wie bei allen herrenlosen Grundstücken. Da wir als Stadtverwaltung jedoch mit erheblichen Risiken im Zusammenhang mit dem Grundstück rechnen müssen und uns einer folgenden Sicherungspflicht sowie der Notwendigkeit der anschließenden Vermarktung des Grundstückes gegenüber sehen, habe ich die Hoffnungen auf diesen Lösungsansatz gedämpft.“, so Jörg Röglin.

Er betrachte den Vorgang nach wie vor als eine Obliegenheit des Bauordnungsamtes und habe den Eindruck, dass in der Landkreisbehörde ein ähnliches Verständnis vorliege. Seitens des zuständigen Leiters des Bauaufsichtsamtes werde zum weiteren Verfahren noch einmal Rücksprache mit dem Landrat und dem ersten Beigeordneten des Landratsamtes, Gerald Lehne, gehalten.

Bleibt zu hoffen, dass es diesmal eine bessere Lösung gibt, als vor fünf Jahren in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 8. Damals hatte der Landkreis im Rahmen einer Ersatzvornahme das einsturzgefährdete Gebäude abgerissen, jedoch den Schuttberg liegen lassen, mit der Begründung, man sei lediglich für die Gefahrenabwehr durch die Bausubstanz zuständig, man habe durch den Abriss die Gefahr beseitigt und von dem Bauschutt gehe keine Gefahr mehr aus. Die Stadt hatte damals notgedrungen 14.000 Euro in die Hand nehmen müssen, um den Schuttberg zu beräumen.