Baumpflanzung am Höckerberg kann weitergehen

Baumpflanzung am Höckerberg kann weitergehen

Sozusagen im Nachhinein für rechtens erklärt wurde heute die diesjährige Pflanzung des aktuellen Baumes des Jahres am Kührener Höckerberg. Am 4. April hatten die Vorschulkinder der Kührener Kita Rüsselchen ihren Jahrgangsbaum, die Flatter-Ulme, lat. Ulmus laevis, in die Erde gebracht, diesmal allerdings trotz eines Verbotes seitens des Umweltamtes beim Landkreis Leipzig.

Schon 26 „Bäume des Jahres“ haben die Kührener Kinder unter Federführung des Kita-Fördervereins im Laufe der letzten zehn Jahre am Höckerberg gepflanzt, beginnend an der Nordseite des Sportplatzes entlang des Weges bis zum Wasserwerk. Geplant war zunächst, die Pflanzungen so fortzuführen, dass perspektivisch ein Rundweg um den Höckerberg entsteht. Doch zunächst hatte die Umweltbehörde des Landratsamts einen Strich durch diese Rechnung gemacht und die weiteren Pflanzungen untersagt mit der Begründung, dass „die geplante Bepflanzung aus naturschutzrechtlicher und –fachlicher Sicht gegenwärtig keine Zustimmung finden und zum Teil sogar die Verbotstatbestände nach § 30 Abs. 2 BNatSchG. erfüllen” würde.

Beim heutigen Ortstermin in Kühren konnten jedoch die Missverständnisse, die zu diesem Bescheid geführt hatten, vollständig geklärt werden. Das Gespräch mit Joachim Quaas, zuständiger Sachbearbeiter im Umweltamt des Landkreises Leipzig, SG Natur- und Landschaftsschutz, an dem neben Vertretern des Kita-Fördervereins auch Olaf Kroggel von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V., der als Experte die Pflanzungen begleitet, und der Kührener Stadt- und Ortschaftsrat Matthias Lange teilgenommen haben, verlief sehr konstruktiv. Gemeinsam wurden vor Ort die Standorte für künftige Pflanzungen und der Verlauf des Rundwegs unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes abgeklärt und verbindlich festgelegt.

Die nächsten Pflanzaktionen, vor allem Nachpflanzungen von Bäumen, die den trocken Sommer 2018 nicht überstanden haben, werden im kommenden Herbst stattfinden, die Anlage des Rundwegs, der lediglich als Fußpfad vorgesehen ist, damit so wenig wie möglich in die Natur eingegriffen wird, erfolgt in Absprache mit dem städtischen Bauhof.