Wurzen wählt Oberbürgermeister

Wurzen wählt Oberbürgermeister

Die kommenden Monate dürften für die politisch interessierte Wurzener Bürgerschaft recht interessant werden: Da der derzeitige Amtsinhaber Jörg Röglin sich nach eigenen Angaben nach dem Ende seiner mittlerweile zweiten Amtszeit als Oberbürgermeister neuen Herausforderungen zuwenden möchte, ist davon auszugehen, dass eine größere Anzahl an Bewerbern sich Chancen für seine Nachfolge im Wurzener Stadthaus ausrechnet.

Besondere fachliche Qualifikationen benötigen die Kandidaten dabei, zumindest rein formell gesehen, nicht.

Gemäß der sächsischen Gemeindeordnung kann sich jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG oder Angehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für das Amt bewerben, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung ins Beamtenverhältnis erfüllt. In der Gemeinde wohnen müssen die Kandidaten nicht.

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl, die laut Informationen der Stadtverwaltung spätestens am 90. Tag vor der Wahl, also am 14.03.2022 erfolgen muss, eingereicht werden. Die Frist endet am 27. Tag vor der Wahl, also am 16.05.2022 um 18:00 Uhr.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen diejenigen Kandidaten, die nicht von einer Partei nominiert wurden, die im aktuellen sächsischen Landtag vertreten ist, 80 Unterstützerunterschriften vorweisen können, die entsprechenden Verzeichnisse werden im Vorfeld bei der Kommune ausgelegt. Wird ein Kandidat von einer im Wurzener Stadtrat vertretenen Wählervereinigung nominiert, muss der Wahlvorschlag von der Mehrheit der gewählten und zum Zeitpunkt der Einreichung noch dem Stadtrat angehörenden Mitglieder unterzeichnet sein.

Nach Prüfung durch den Gemeindewahlausschuss werden spätestens am 15. Tag vor der Wahl, also am 28.05.2022, die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht.

Sollte im ersten Wahlgang, der laut Stadtratsbeschluss vom 02.11.2021 zeitgleich mit der Wahl des neuen Landrats für den 12. Juni 2022 festgelegt wurde, keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, für sich erreichen, wird ein zweiter Wahlgang nötig, der für den 03. Juli 2022 eingeplant ist. Beim zweiten Wahlgang gewinnt derjenige Bewerber, der die höchste Stimmenzahl, also die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bekommt.

Quelle: Stadtverwaltung Wurzen